Beschreibung
Schützen Sie sich vor unkalkulierten Kosten auch nach Ablauf des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums von zwei Jahren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in Kooperation mit unserem Partner Mobilie GARANTIE Ihren Garantiezeitraum auf bis zu vier Jahre zu erweitern.
– Für Sie fällt keine Selbstbeteiligung bei der Behebung des Garantiefalls an*
– Besonderes Highlight: Falls die Ladekapazität Ihres Akkus unter 70% Leistung fällt, erhalten Sie einen neuen*²
– zahlbar in kleinen Raten über PayPal Ratenzahlung z.B. + 12 Monate Garantieverlängerung ab 11,65€ monatlich und + 24 Garantieverlängerung ab 21,51€ monatlich
*gemäß versicherte Schäden s. Bedingungen*² innerhalb des versicherten Zeitraums
Versicherungsumfang |
Komplettversicherung (alle mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteile einschl. der Hochvoltbatterie) |
Bereits bei Unterschreitung der Ladungskapazität von 70% gibt es einen neuen Akku |
Was ist nicht versichert? |
Verschleißteile und Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen sind. |
Starterbatterien, sonstige Batterien (ausgenommen der Hochvoltspeicher). |
Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln. Einstellarbeiten der Bremsen. |
Scheinwerfergehäuse, Leuchtmittel und Spiegelgläser, Glas- und Verdeckscheiben. |
separate Schäden an Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringen, Gummiteilen, Schläuchen und Rohrleitungen. |
Betriebs- und Hilfsstoffe (Kraftstoffe, Chemikalien, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeiten) und Verbrauchsartikel (Filter, Filtereinsätze, etc.) und sämtliche Leitungen (Elektrik, Flüssigkeiten, etc.). |
Fahrzeuge, die während des versicherten Zeitraumes auch nur zeitweilig zur gewerblichen Personen- und Sachbeförderung oder zum Bike-Sharing, als Taxi-, Miet- und Fahrschulfahrzeug, Abschlepp- oder Bergungsfahrzeuge, Selbstfahrervermiet- fahrzeuge, Kurier- und Botenfahrzeuge, als Vorführ-Roller, Auslieferungsfahrzeuge oder als Sonderfahrzeug sowie anderwei- tig oder fremdgewerbsmäßig verwendet werden. |
Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, oder den dazu dienenden Vorbereitungs- und Übungsfahrten. |
Mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (Stellplatzgebühren, Entschädigung für entgangene Nutzung). |
Kosten für Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten, Beschaffungs-, Entsorgungs-, Fracht-, Versandkosten und ähnliches. |
Fahrzeuge mit nicht eingehaltenen Wartungsintervallen |
Versicherungsumfang |
• Komplettversicherung (alle |
• mechanischen, elektrischen, |
• elektronischen, hydraulischen |
• und pneumatischen Bauteile einschl. |
• der Hochvoltbatterie) |
• bereits bei Unterschreitung von |
• 70% Ladungkapazität gibt es einen neuen Akku |
• Bis maximal 2500,00 € je Schadensfall |
• 100% Lohnkosten |
• 100% Materialkosten |
• keine Selbstbeteiligung |
Gibt es Deckungsbeschränkungen? |
Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. Ausgeschlossen ist er in jedem Fall zum Beispiel durch: |
Unfälle, Entwendung, Einwirkung von Naturereignissen, Gewalteinwirkungen. |
Verschulden des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers, z. B. vorsätzliches oder mutwilliges Verhalten o.ä. |
Haftung Dritter, z.B. aus anderweitiger Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage |
Betrieb einer erkennbaren reparaturbedürftigen Sache |
Täuschung |
Wo bin ich versichert? |
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas (im geographischen Sinne). |
Welche Verpflichtungen habe ich? |
· Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß sein (sowohl bei Antragstellung als auch bei Eintritt eines Schadenfalls) |
· Sie haben |
o das versicherte Fahrzeug nach der Vorgabe des Herstellers warten zu lassen |
o am Kilometerzähler Eingriffe oder Beeinflussungen zu unterlassen |
o einen Schadenfall unverzüglich und immer vor Beginn von Schadensprüfungs- oder Reparaturarbeiten anzuzei- gen und eine Kostenübernahmebestätigung abzuwarten |
o den Schaden zu mindern |
· zumutbare Weisungen des Versicherers zu befolgen |
Wann und wie zahle ich? |
Für die beschriebenen Leistungen zahlen Sie einen Einmalbeitrag. Der Beitrag ist – unabhängig vom Bestehen Ihres Wider- rufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- ginns zu zahlen. |
Wann beginnt und wann endet die Deckung? |
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem im Versicherungsantrag gewünschten Datum (frühestens am Tag nach Ablauf der Herstellergarantie) und wenn Sie den fälligen Beitrag gezahlt haben. Der Versicherungsvertrag wird für 12 oder 24 Monate geschlossen und er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. |
Wie kann ich den Vertrag kündigen? |
Der Versicherungsvertrag kann nach Eintritt eines Schadensfalls von jeder Vertragspartei gekündigt werden. |
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